Die Politikzeit
Eine gesetzlich geregelte Zeit für politisches Engagement: so normal, planbar und abgesichert wie die Elternzeit
Berufspolitik ist keine Fehlentwicklung: Politik ist anspruchsvoller denn je und braucht daher auch Fachwissen und Erfahrung. Aber sie braucht eben nicht nur Menschen, die Politik zu ihrem Beruf machen. Wenn wir der Vertrauenskrise zwischen Bevölkerung und Politik begegnen wollen, müssen wir den Weg durchlässiger machen: Politik sollte stärker zu einer Aufgabe werden, die grundsätzlich jede und jeder für eine begrenzte Zeit selbst übernehmen könnte.
Die Politikzeit soll das ermöglichen. Sie ist eine gesetzlich geregelte Zeit für politisches Engagement, so normal, planbar und abgesichert wie die Elternzeit. Dazu gehören Freistellung, soziale Sicherung und ein geregelter Rückweg in den Beruf. Menschen übernehmen für einige Jahre Verantwortung und kehren danach in ihren Alltag zurück. Man kommt, um wieder zu gehen.
Die Politikzeit vergibt keine Ämter und ersetzt keine Wahl. Wer ein Mandat bekommt, entscheiden weiterhin die Parteien und Wählergruppen bei der Aufstellung und am Ende die Wählerinnen und Wähler. Die Politikzeit sichert den Weg, sie ebnet ihn nicht.
Im Vollausbau würde sie nach unserer Rechnung rund 145 bis 340 Millionen Euro im Jahr kosten. Das entspräche zwei bis fünf Prozent der Ausgaben für das Elterngeld.
Wo immer es passt, orientieren wir uns an bewährten Regelungen, statt Neues zu erfinden. Das Politikzeitgeld folgt dem Elterngeld, die Teilfreistellung der Brückenteilzeit, die Rückkehr nach einem Mandat dem Beamtenrecht. Das hält das Konzept anschlussfähig an geltendes Recht und macht seine Kosten und Wirkungen einschätzbar. Zur Anschlussfähigkeit gehört zudem nicht zuletzt, dass das Konzept unserer Einschätzung nach ohne Verfassungsänderung umsetzbar ist.
Die Politikzeit-Phasen
Kandidaturphase
Wer für Bundestag, Landtag oder ein hauptamtliches Wahlamt aufgestellt ist, kann sich bis zu drei Monate vor der Wahl freistellen lassen. Politikzeitgeld nach dem Vorbild des Elterngelds: 67 Prozent des ausfallenden Nettoeinkommens, höchstens 1.800 Euro im Monat.
Kommunales Mandat
Für die Dauer der Wahlperiode bis zu zehn Stunden weniger Arbeit pro Woche, mit Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit. Vorbild ist die Brückenteilzeit; die ausfallenden Stunden ersetzt das Politikzeitgeld anteilig.
Rückkehr aus dem Vollmandat
Nach einem Mandat in Bundestag oder Landtag Anspruch auf Rückkehr an einen gleichwertigen Arbeitsplatz, wie ihn Beamtinnen und Beamte schon haben. Gilt bis zu zwei Wahlperioden, dazu bis zu drei Monate Einarbeitung und Weiterbildung.
Alle Zahlen, Fristen und Sätze sind Vorschlagswerte. Rechenweg und Herleitung stehen im Diskussionspapier.
Für alle Lebenslagen
Ein Modell, das nur Arbeitsverhältnisse absichert, erreicht viele nicht. Drei Bausteine gelten quer zu den Phasen.
Selbständige
Eine Freistellung hilft nicht, wenn der eigene Betrieb nicht stillstehen darf. Deshalb Politikzeitgeld nach dem Steuerbescheid und in der Kandidaturphase ein Zuschuss zu Vertretungskosten, nach dem Vorbild der landwirtschaftlichen Betriebshilfe.
Zuschuss bis zur Hälfte der nachgewiesenen Vertretungskosten, höchstens in Höhe des Politikzeitgelds.
Care-Arbeit
Wer Kinder erzieht, Angehörige pflegt oder einen Haushalt führt, hat kein Arbeitsverhältnis, das ruhen könnte. Für diese Menschen setzt die Politikzeit an der Zeit und an der Alterssicherung an.
Betreuungs- und Pflegevertretung bis 340 Euro im Monat; Sockelbetrag 300 Euro für Mandate ohne Erwerbseinkommen; Rentenbeiträge während des Sockelbezugs.
Soziale Sicherung
Niemand verliert durch eine Politikzeit Rentenansprüche. Für jede freigestellte Stunde zahlt die Politikzeitkasse den vollen Rentenbeitrag weiter, wie es für Kindererziehung und Pflege längst geschieht.
Beiträge auf das ausfallende Bruttoentgelt; Kranken- und Pflegeversicherung in der Kandidaturphase beitragsfrei.
Freistellen, nicht finanzieren, nicht abrechnen
Ohne eine überzeugende Antwort auch für Arbeitgeber, vor allem für kleine und mittlere Betriebe, ist das Konzept nicht mehrheitsfähig. Die Antwort: Der Betrieb gewährt die Freistellung und meldet sie einmal. Kein Entgelt für freigestellte Zeit, keine Erstattungsanträge, keine Umlage. Alles Weitere läuft zwischen der Person und der Politikzeitkasse.
- Ankündigungsfrist acht Wochen, bei vorgezogenen Wahlen zwei Wochen.
- Einmalige Meldung über das bestehende Meldeverfahren, keine Erstattungsanträge, keine Umlage.
- Vertretungspauschale für Betriebe bis 20 Beschäftigte: ein Viertel des ausfallenden Bruttoentgelts, ohne Nachweis.
- Härtefall: Aufschub der Teilfreistellung um bis zu sechs Monate oder Begrenzung auf die Hälfte.
Was die Politikzeit kostet
Die Größenordnung eines mittleren Bundesprogramms, keine neue Sozialleistung. Selbst wenn ein Drittel aller beschäftigten Ratsmitglieder die Teilfreistellung voll ausnutzte, bliebe die Summe unter einer halben Milliarde Euro. Rechenweg und Annahmen stehen im Diskussionspapier.
Einwände und Antworten
Die stärksten Einwände gegen die Politikzeit, unsere Antworten und das, was an Risiko bleibt.
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Fassung September 2026. Kein fertiges Konzept, sondern ein Vorschlag, an dem weitergearbeitet werden kann und soll. Wir freuen uns über Kritik und Anregungen zur Weiterentwicklung.